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Vereinbarung über die berufliche Verschwiegenheit

Vereinbarung über die berufliche Verschwiegenheit zur Wahrung des Berufsgeheimnisses nach §§ 203 und 204 StGB

zwischen

siehe Angaben zum Kunden

im Folgenden „Kunde“ genannt

und

Smart Message Systems GbR
Inhaber Marc Ruoß und Michael Heger
Meisenbühlring 26
72116 Mössingen

(nachfolgend “Meet your Doc” genannt).

Beide Parteien treffen folgende Verschwiegenheitsvereinbarung:

(1) Meet your Doc wirkt als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit des Kunden, der einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 1 StGB § 9 Abs. 1 Muster Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte unterliegt, mit. Meet your Doc wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen insbesondere einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB sowie § 204 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihr von dem Kunden zugänglich gemacht werden.

(2) Meet your Doc verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne der vorstehenden Ziffer 1 zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(3) Meet your Doc ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung heranzuziehen. Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich Meet your Doc, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatzvereinbarung erlangen könnten.

(4) Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, ist der Kunde verpflichtet, die Einwilligung des Mandanten in die Zugänglichmachung von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatzvereinbarung einzuholen.

(5) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit Meet your Doc auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Kunden verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird Meet your Doc den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kenntnis setzen.

(6) Diese Zusatzvereinbarung ergänzt die bestehenden Verträge und gilt unter der aufschiebenden Bedingung des Inkrafttretens des “Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen”, verabschiedet im Deutschen Bundestag am 30.6.2017.

(7) Sollte eine Berufsgeheimnisträgereigenschaft beim Kunden nicht oder nicht mehr vorliegen, ist diese Vereinbarung gegenstandslos.